AGB
zonzoo: Allgemeine Geschäftsbedingungen der zonzoo GmbH, Aschauerstr. 32, 81549 München, für den Ankauf von Mobiltelefonen („zonzoo“)
1.   Geltungsbereich 1.1.   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Ankauf von Mobiltelefonen durch die zonzoo GmbH, Aschauerstr. 32, 81549 München, im Rahmen des über die Webseite „www.zonzoo.de“ betriebenen Dienstes (nachfolgend „zonzoo“). 1.2.   Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere Verkaufsbedingungen des Verkäufers, gelten nur, wenn sie von zonzoo ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
2.   Vertragsschluss, Ankaufsbedingungen; Kaufpreis 2.1.   Ein Vertragsschluss kommt ausschließlich bei den Mobiltelefonen in Betracht, die auf der Webseite „www.zonzoo.de“ zum Zeitpunkt des Verkaufsangebots jeweils aufgeführt sind. 2.2.   Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn zonzoo das Verkaufsangebot des Verkäufers ausdrücklich annimmt oder den Kaufpreis an den Verkäufer gezahlt hat. 2.3.   Die auf der Webseite „www.zonzoo.de“ genannten Preise gelten nur für funktionsfähige Mobiltelefone mit Akku und Akkudeckel. 2.4.   Für die Funktionsfähigkeit eines Mobiltelefons ist insbesondere erforderlich, dass es sich ohne Probleme ein- und ausschalten lässt, das Display unbeschädigt und funktionsfähig ist, das Mobiltelefon keinen wesentlichen äußerlichen Schaden aufweist und auch keinen Wasserschaden erlitten hat. Desweiteren muss das Mobiltelefon selbst vollständig sein. 2.5.   Um die Dienste von zonzoo zu nutzen, ist eine Anmeldung als Mitglied notwendig. Die Anmeldung ist kostenlos. 2.6.   Die Anmeldung auf der Website www.zonzoo.de ist ausschließlich juristischen Personen, Personengesellschaften und natürlichen Personen erlaubt, die unbeschränkt geschäftsfähig sind. Eine Anmeldung Minderjähriger für die Dienste von zonzoo ist nicht gestattet. 2.7.   Im Laufe des Verkaufsvorgangs hat der Verkäufer wahrheitsgemäß anzugeben, ob das von ihm angebotene Mobiltelefon funktionsfähig ist. Etwaige Funktionsbeeinträchtigungen sind zonzoo mitzuteilen. 2.8.   zonzoo führt einen Funktionstest nur bei denjenigen Handys durch, deren Zustand vom Verkäufer als "funktionsfähig" angegeben wurde. Stellt sich bei der Prüfung des angegebenen Modells und der Funktionsfähigkeit durch zonzoo heraus, dass der Verkäufer insoweit unrichtige Angaben gemacht hat, ist zonzoo für den Fall, dass bereits eine Vertragsschluss mit dem Verkäufer zustande gekommen ist, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis entsprechend des tatsächlichen Zustands und des tatsächlich eingesandten Modells zu ändern. Eine Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung durch den Verkäufer bleibt vorbehalten. Wünscht der Verkäufer in diesem Fall die Rücksendung des Mobiltelefons, so hat er dies innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang des Telefons gegenüber zonzoo zu bestätigen. Die Kosten für den Rückversand trägt der Verkäufer. 2.9.   Vom Verkäufer übersandtes Zubehör erhöht den Kaufpreis nicht. 2.10.   zonzoo kauft keine gestohlenen Mobiltelefone an. 2.11.   Die vom Verkäufer angebotenen Mobiltelefone müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Angebot über die Webseite „www.zonzoo.de“ bei zonzoo eingehen.
3.   Zahlungsmodalitäten 3.1.   Die zonzoo GmbH zahlt an den Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis, wenn es sich bei dem vom Verkäufer übersandten Mobiltelefon um das zonzoo angebotene handelt, sich dieses bei der von zonzoo durchgeführten Funktionsprüfung als funktionsfähig herausstellt und das Mobiltelefon ins Eigentum von zonzoo übergegangen ist (Ziffer 4). 3.2.   Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf das vom Verkäufer angegebene Bankkonto. 3.3.   Bei Mobiltelefonen, die bei zonzoo bis zum 15. eines Monats eingehen, erfolgt die Anweisung des Kaufpreises spätestens am 20. desselben Monats, ansonsten spätestens am 5. des Folgemonats.
4.   Eigentumsübergang 4.1.   Das vom Verkäufer übersandte Mobiltelefon geht zu dem Zeitpunkt in das Eigentum von zonzoo über, in dem es bei zonzoo eingeht. zonzoo haftet nicht für Geräte, die auf dem Transportweg verloren gehen. 4.2.   Der Verkäufer garantiert, dass er Eigentümer des übersandten Mobiltelefons und berechtigt ist, zonzoo das Eigentum an dem Mobiltelefon zu verschaffen, bzw. dass der Verkauf und die Eigentumsübertragung mit Zustimmung des Eigentümers erfolgt. 4.3.   Der Verkäufer stellt zonzoo von sämtlichen Ansprüchen frei, die ein Dritter gegenüber zonzoo wegen etwaigen an dem Mobiltelefon bestehenden Rechten geltend machen sollte.
5.   Bestehende Mobilfunkverträge; SIM-Karten 5.1.   Der Verkauf des Mobiltelefons hat keinerlei Einfluss auf einen vom Verkäufer im Zusammenhang mit dem Mobiltelefon abgeschlossenen Vertrag über Mobilfunk-Telekommunikationsdienstleistungen. 5.2.   zonzoo übernimmt keinerlei Verpflichtung in Bezug auf vom Verkäufer im Zusammenhang mit dem Mobiltelefon abgeschlossene Verträge über Mobilfunk-Telekommunikationsdienstleistungen, insbesondere hinsichtlich der Zahlung von Entgelten. 5.3.   Vom Verkäufer eingesandte SIM-Karten werden von zonzoo fachgerecht entsorgt.
6.   Schlussbestimmungen 6.1.   Der zwischen zonzoo und dem Verkäufer abgeschlossene Kaufvertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 6.2.   Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München, soweit eine Vereinbarung hierüber gesetzlich zulässig ist.
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